Kommunale Wohnungsgesellschaften firmieren in der Regel als GmbH oder AG (AGen für sehr große Gesellschaften). In der Diskussion über die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft sollte deshalb eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit in Betracht gezogen werden.
Kapitel: | Bauen |
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Antragsteller*in: | Sabine Rautenberg (OV Großhansdorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.01.2023, 21:31 |