Gesellschaftliche und politische Teilhabe für hörbehinderte Menschen
Niemand darf aus Kostengründen benachteiligt werden. Für gehörlose und hörbehinderte Menschen, werden die Dolmetscher:innenkosten nicht übernommen. Aber auch gehörlose und hörbehinderte Menschen haben aber ein Anrecht auf größtmögliche Teilnahme/Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben.